Erwerbsminderungsrente für Studenten

Warum die staatliche Erwerbsminderungsrente nicht als Absicherung für Studenten funktioniert.

Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen nicht nur medizinische, sondern auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Medizinisch gesehen liegt eine Erwerbsunfähigkeit vor, sobald ärztlich nachgewiesen wird, dass man über sechs Monate hinweg nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kann.

Bei Beantragung dieser muss man versicherungsrechtlich die sogenannte allgemeine Wartezeit erfüllen und Pflichtbeiträge gezahlt haben. Die Wartezeit besagt, dass im ganzen Berufsleben mindestens 5 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Pflichtbeiträge bedeutet, dass innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet worden sind.

Daraus folgt, dass Studenten (genauso wie Schüler), vorausgesetzt sie sind während des Studiums nicht über den besagten Zeitraum rentenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen, keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente vom Staat haben, da sie die Voraussetzungen nicht erfüllen (können).

Nach Ende des Studiums ist für Studenten zu beachten, dass sie in der Regel 5 Jahre einem sozialversicherungspflichtigen Job nachgegangen sein müssen, um die oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen. Wer bereits während des Studiums gearbeitet hat, muss sich erkundigen, inwieweit Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden und ob diese für die Wartezeit und die Pflichtbeiträge angerechnet werden können.

In jedem Fall bleibt zu beachten, dass die Erwerbsminderungsrente nur eine geringe Grundabsicherung des Staates bietet, die keinen Ausgleich für das zuletzt erzielte Einkommen darstellt.

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